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   OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2005 - 4/2 K 683/04   

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https://dejure.org/2005,47852
OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2005 - 4/2 K 683/04 (https://dejure.org/2005,47852)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14.04.2005 - 4/2 K 683/04 (https://dejure.org/2005,47852)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14. April 2005 - 4/2 K 683/04 (https://dejure.org/2005,47852)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Verordnung über die Zuordnung von Gemeinden zu Verwaltungsgemeinschaften teilweise aufgehoben

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.04.2014 - 1 A 5.12

    Normenkontrollklage; Beförderungsentgelte im Taxenverkehr; Änderung (Absenkung);

    Dieses besondere Interesse ist nur zu bejahen, wenn die unwirksam gewordene Rechtsvorschrift noch Rechtswirkungen zu äußern vermag, weil in der Vergangenheit liegende Sachverhalte noch nach dieser Vorschrift zu entscheiden sind (vgl. grundlegend: BVerwG, Beschluss vom 2. September 1983 - 4 N 1.83 - BVerwGE 68, 12 und juris Rn. 8 ff.), oder, weil die begehrte Feststellung präjudizielle Wirkung für die Frage der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit eines auf die Norm gestützten Verhaltens, namentlich für in Aussicht genommene Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüche haben kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2004 - 7 CN 1.03 - NVwZ 2004, 1122, juris Rn. 13 f.; OVG Münster, Urteil vom 24. Januar 2005 - 10 D 144/02.NE - juris Rn. 27 f.; OVG Magdeburg, Urteil vom 14. April 2005 - 4/2 K 683/04 - juris Rn. 16 ff.; Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl. 2011, § 113 Rn. 115 und § 47 Rn. 90 m.w.N.; a.A. Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 47 Rn. 71 f. m.w.N.; Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: April 2013, § 47 Rn. 116; und wohl auch Schmidt, in: Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 47 Rn. 16).

    Dieses Interesse bedingt, dass eine Entschädigungsklage ernsthaft beabsichtigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2004, a.a.O., juris Rn. 14; OVG Magdeburg, Urteil vom 14. April 2005, a.a.O., Rn. 21) bzw. ein entsprechendes Gerichtsverfahren mit Sicherheit zu erwarten ist und nicht offenbar aussichtslos erscheint, wobei es für die Erfolgsaussichten des behaupteten Anspruchs keiner eingehenden Bewertung des Beteiligtenvorbringens bedarf und in Bezug auf die offensichtliche Aussichtslosigkeit der beabsichtigten Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein strenger Maßstab anzulegen ist.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.12.2004 - 2 R 684/04

    Eilanträge weiterer Gemeinden gegen die Zuordnung zu Verwaltungsgemeinschaften

    Bereits am 26.11.2004 haben die Antragstellerinnen gegen die Zweite Verordnung über die Zuordnung von Gemeinden zu Verwaltungsgemeinschaften vom 10.12.2004, hilfsweise gegen § 1 Nr. 6 dieser Verordnung, einen Antrag auf Normenkontrolle gestellt (2 K 683/04) sowie um die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes nachgesucht.
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